Auswahlverfahren

Die Auswahl geeigneter Stipendiatinnen und Stipendiaten gliedert sich in zwei Stufen: Vorauswahl und Kolloquium

Einreichen der Bewerbungsunterlagen

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. Mai oder bis zum 30. November eines Jahres eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Förderung beginnt zum jeweils folgenden Semesterbeginn.

  • Bewerbung zum Maitermin = Förderung ab Oktober des gleichen Jahres
  • Bewerbung zum Novembertermin = Förderung ab April des Folgejahres

Vorauswahl

Unter den Bewerbungen wird ein Gutachtergremium des Felix-Klein-Zentrums für Mathematik eine Vorauswahl treffen. Wer in dieser Vorauswahl erfolgreich ist, erhält eine Einladung zu einem Kolloquium nach Kaiserslautern.

Kolloquium

Die Bewerberinnen und Bewerber werden in einem möglichst objektiven Verfahren nach ihren fachlichen Leistungen, ihren persönlichen Eignungen und ihren übergreifenden Interessen oder besonderem Engagement beurteilt. Die Vergabe der Felix-Klein-Stipendien erfolgt dann auf Basis dieses Kolloquiums.

  • Bewerbung zum Maitermin = Auswahlkolloquium im Juni/ Juli
  • Bewerbung zum Novembertermin = Auswahlkolloquium im Januar

Zusage/ Absage

Über die Aufnahme in die Felix-Klein-Förderung oder über eine Ablehnung werden die Bewerberinnen und Bewerber umgehend informiert. Gründe für die Aufnahme oder die Ablehnung können nicht mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Förderung besteht nicht. Eine Zusage erfolgt vorbehaltlich einer Immatrikulation im Bachelorstudiengang Mathematik oder in einem der vier Masterstudiengänge Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik oder Mathematics International an der Technischen Universität Kaiserslautern.